Die EAP ist die ambulante Rehabilitation der Berufsgenossenschaften und der Privatversicherungen. Bei der EAP werden verschiedene Behandlungsformen, die in der Standardtherapie normalerweise isoliert angewendet werden, gezielt miteinander kombiniert und damit die Wirkung vergrößert.
Physiotherapie, physikalische Therapie wie Elektrotherapie, Kälte- oder Wärmeanwendungen und die medizinische Trainingstherapie (MTT) werden jeden Tag angewendet. Durch die Kombination dieser unterschiedlichen Behandlungsformen entsteht ein individuell auf die Diagnose zugeschnittenes, ganzheitliches Therapieprogramm. Sie werden täglich von unseren erfahrenen Therapeuten begleitet und unterstützt. Ziel ist es, die Arbeits- bzw. Leistungsfähigkeit nach Unfallverletzungen zügig wiederherzustellen.
Verordnung
Die EAP kann immer dann verordnet werden, wenn abzusehen ist, dass die Standardtherapien nicht ausreichen.
D-Arzt
Die Verordnung erfolgt durch den D-Arzt (Durchgangsarzt zugelassen von der DGUV; Liste der D-Ärzte) oder bei Privatversicherten durch ein Privatrezept.
Dauer
In der Regel dauert die EAP 10 Werktage, kann aber bei Bedarf nach einer abschließenden Kontrolluntersuchung für weitere 10 Tage verordnet werden.
Anwendung
Die Behandlungsmaßnahmen finden täglich mit einem Umfang von 120 bis 150 Minuten statt.
Anwendungen können folgendermaßen aufgebaut sein:
30 Minuten Krankengymnastik
30 Minuten passive Maßnahmen wie z. B. Elektrotherapie, Hydro- oder Thermotherapie (Physikalische Therapie)
60 Minuten medizinische Trainingstherapie
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